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Vom TMG zum DDG:Mitte Mai 2024 ist das Telemediengesetz (TMG) durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt worden.
Link-Adressen:
https://www.steuertipps.de/selbststaendigkeit/vom-tmg-zum-ddg-diese-angabe-muss-auf-der-internetseite-geaendert-werden https://www.ihk-bonn.de/recht-und-steuern/recht/aktuelles/das-digitale-dienste-gesetz-ersetzt-das-telemediengesetz
Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) § 5 Allgemeine Informationspflichten
Linkadresse:https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html
Am 14.Mai 2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Es soll primär die Vorgaben der EU-Verordnung Digital Services Act (DSA) umsetzen, die ihrerseits schon Ende 2022 in Kraft getreten und nach einer Übergangsfrist seit dem 17.2.2024 anwendbar ist. Der DSA ist sozusagen das »Grundgesetz« für den Onlinebereich und enthält EU-weit einheitliche Regeln für ein möglichst sicheres und vertrauenswürdiges Internet.
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